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Probleme bei der Besteuerung der Kapitaleinkommen aus ost-westlichen Gemeinschaftsunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen sind in osteuropäischen Ländern einer steuerlichen Sonderbehandlung unterworfen. Dadurch sind die Gemeinschaftsunternehmen gegenüber anderen einheimischen Unternehmen bevorzugt. Diese Sonderbehandlung wird hauptsächlich über zeitweilige Freistellung von der Besteuerung und über Ermäßigung der Steuersätze bewerkstelligt. Für die steuerliche Belastung kommt es angesichts der westlichen Herkunft der Eigentümer der Gemeinschaftsunternehmen andererseits auch darauf an, wie die in osteuropäischen Ländern erzielten Kapitaleinkommen in ...

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